Haus in Hamburg Finderlohn: 1050 € |
Allgemeines
Ein Hausbau bedarf viel Planung und Informationen in Bezug auf Behörden, Grenzbebauung, Bauherrenpflichten, Versicherungen und Flächennutzungspläne. Daher ist das Bauen eines Hauses keinesfalls eine schnelle Angelegenheit, sondern ein Vorhaben, das eine sehr durchdachte Hausbauplanung erfordert. Die Bauplanung stellt die Basis für den preisgünstigen Bau des eigenen Hauses, vor allem für einen Bauherren, der auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis Wert legt. Natürlich möchte jeder sein Traumhaus bauen, und dabei am besten so günstig wie möglich davon kommen.
Planung des Hausbaus
Beginnen sollten die Überlegungen, wo und wie das Eigenheim stehen soll. Für diese Planung treten in der Regel Ingenieurbüros und Architekten auf, mit denen sich der Bauherr im Bauplanungsprozess einigt. Dabei können die entsprechenden Bauzeichnungen und -entwürfe so lange optimiert und überarbeitet werden, bis mit dem eigentlichen Hausbau begonnen wird. Der Bauherr sollte sich grundlegend fragen, welchen Raumbedarf er hat beziehungsweise in Zukunft möglicherweise mit Familie haben wird, und welche Fläche er sich leisten kann. Daraufhin sollte sich der Bauherr erst für einen Haustyp entscheiden. Er muss sich im Klaren darüber sein, ob sich zusätzlich der Bau eines Kellers, der Anbau einer Garage oder der Dachausbau lohnt, der mit einer entsprechenden Dachisolierung zusammenhängt. Doch diese Entscheidungen muss der Bauherr nicht alleine fällen, eine Hilfe bietet ihm hier das Architekturbüro. Die notwendigen Bauausführungen entwirft nun der Architekt in den Konstruktionsplänen, nachdem die Planung abgeschlossen ist. Oft sind für diese Bauausführungen Bereiche wie Sanitäranlagen, Heizung, Elektrik und Lüftung von großer Bedeutung. Der Bauherr muss sich hier gegebenenfalls um einen Bauleiter kümmern, der für die richtige Umsetzung sorgt.
Verpflichtungen
Nicht nur während des Hausbaus, sondern auch davor und auch hinterher sind viele Verpflichtungen und Ämtergänge vorgesehen. Dies sind zum Beispiel Grundbuchämter, Vermessungsamt, Umweltamt, der zuständige Schornsteinfeger oder wichtige Anschlüsse und Versorgungsleitungen. Für den Bauherrn sind immer die Baubehörden der unteren Verwaltungsebene zuständig.
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