Die Restschuldversicherung wird oft von den Darlehensnehmern unterschätzt. Doch was passiert bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod?

Die Konsequenz aus den oben genannten Ereignissen ist die Zahlungsunfähigkeit der monatlichen Raten. Im letzteren Fall stehen die Hinterbliebenen vor einem Schuldenberg, da sie als Erben nun die Raten an die Bank weiter zahlen müssen. Eine Restschuldversicherung bewahrt davor. In der Regel ist der Abschluss einer solchen eine freiwillige Angelegenheit. Allerdings gibt es auch Banken, die den Abschluss dieser Versicherung für die Bewilligung eines Kredits vorschreiben.


Es gibt Situationen, die eine Restschuldversicherung überflüssig machen. Ein Beispiel hierzu:

Ein Ehepaar mittleren Alters möchte den Urlaub finanzieren. Beide sind berufstätig. Die Kreditsumme beläuft sich auf 5.000 Euro. Hier lohnt sich der Abschluss einer Restschuldversicherung kaum, da beide ein geregeltes Einkommen haben und den Kredit schnell abzahlen können.

Eine andere Situation stellt sich wie folgt dar:

Ein Ehepaar entschließt sich zum Hausbau oder Kauf einer Immobilie. Da sie Kinder haben arbeitet nur der Ehemann. Hier wäre es sträflich, keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wird der Mann arbeitslos, berufsunfähig oder stirbt sogar, dann bedeutet das in der Praxis meistens den Verlust der Immobilie. Und gerade für Familien mit Kindern wiegt dieses Schicksal besonders schwer.

Fazit:

Eine Restschuldversicherung ist immer zu empfehlen. Sie verteuert den Kredit nur geringfügig. Die Beiträge zur Restschuldversicherung werden zwar in die Kreditsumme mit eingerechnet, aber im Gegensatz dazu, was geschehen kann, ist der Abschluss unbedingt notwendig. Dazu muss noch nicht einmal eine externe Versicherung in Anspruch genommen werden, fast alle Banken bieten eine an.